Kosten
Innerhalb der
Erstberatung klären wir sie genau über die Kosten ihres Falles auf. Lebenspartnerschaftsverträge kosten in der Regel zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro. Dies als ungefährer Anhaltspunkt. Innerhalb der
Erstberatung können wir Sie genau über die Kosten aufklären. Dies nur zur ersten Kosteneinschätzung.
Auflösung von Lebenspartnerschaften kosten bei durchschnittlichen oder besseren Einkommen um die 1.500,00 €. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen können die Rechtsanwaltskosten hier auch mal bei 2.000,00 € liegen. Bei finanziell angespannten Situationen kann auch hier Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Auch darüber informieren wir sie ausführlich innerhalb der
Erstberatung.
© 2010 Dr. Andrae, Kaden, Reuscher Rechtsanwälte
Unsere Ziele
Es ist unser vorrangiges Ziel, Partnern in vertrauensvoller Umgebung eine schnelle, sichere und faire Regelung im Hinblick auf ihren Lebenspartnerschaftsvertrag zu ermöglichen.
Unser Ansporn
Wir denken und handeln stets darauf hin einvernehmliche, außergerichtliche Regelungen zu finden. Dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten liegt uns am Herzen.
Unser Anspruch
Wir wissen, dass für die Erarbeitung eines Lebenspartnerschaftsvertrages Besonderheiten zu beachten sind. Diese zu beachten und ein Optimum zu erzielen, ist unser Anspruch.
Ihr persönlicher Termin ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei uns möglich.

040 - 68 91 46 82
Dr. Andrae*, Kaden*, Reuscher
& Collegen | Rechtsanwälte
*Fachanwälte für Familienrecht